Honorar
Ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ist die Basis unserer Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der Verordnung des Zürcher Obergerichts über die Anwaltsgebühren bzw. nach abgeschlossener Honorarvereinbarung.
Amtliche Verteidigung
Bei Fällen, welche eine gewisse Schwere aufweisen, kann die Bestellung als amtlicher Verteidiger beantragt werden. Wird diese genehmigt, werden die Anwaltskosten vorderhand von der Staatskasse übernommen. Sind Sie Opfer oder geschädigte Person kann eine unentgeltliche Vertretung beantragt werden, sollten Ihnen die nötigen Geldmittel für die Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche fehlen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir die Anspruchsgrundlagen für Sie prüfen können.
Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.
Erfahren Sie hier, wie Sie als nächstes vorgehen sollten.
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